Unsere Anlage

Beitragsordnung ab 01.01.2020

Jahresbeitrag Aufnahmegebühr (einmalig)
Ordentliches Mitglied 320,00 € 200,00 €
Ehepaar/Lebensgemeinschaft 570,00 € je 150,00 €
Kinder bis 6 Jahre frei frei
Kinder ab 7 bis 13 Jahre 100,00 € frei
Kinder und Jugendliche von 14 bis 18 Jahre 140,00 € frei
Auszubildende, Schüler und Studenten bis 26 Jahre 320,00 € *) Hinweis beachten! frei
Familien mit 1 Kind 650,00 € 300,00 €
Familien mit 2 Kindern 720,00 € 300,00 €
Familien ab 3 Kindern 770,00 € 300,00 €
1 Erwachsener (ordentliches Mitglied) mit 1 Kind 400,00 € 150,00 €
1 Erwachsener (ordentliches Mitglied) mit 2 Kindern 470,00 € 150,00 €
1 Erwachsener (ordentliches Mitglied) mit 3 Kindern 520,00 € 150,00 €
passives Mitglied 60,00 € frei

*) Auszubildende, Schüler und Studenten bis 26 Jahre können bis Ende Mai eines jeden Jahres auf Antrag (Nachweis durch Ausbildungs-, Schüler- oder Studentenausweis) den ermäßigten Beitrag für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre beanspruchen.

Jedes volljährige Mitglied hat pro Kalenderjahr drei Arbeitsstunden zu leisten. Der Finanzausgleich für die Nichtableistung beträgt 50,– €           

Bei Neueintritten von Kindern/Jugendlichen muss eine erwachsene Person, mindestens als passives Mitglied, in den Verein eintreten.

Bei Eintritt nach dem 30.06. halbiert sich der Jahresbeitrag für das Jahr des Eintritts.

Gastspielgebühr:

Je Platzseite: 10,– €



Letzte Aktualisierung: 22.04.2024 09:50