Unsere Anlage
Neunte Verordnung zur Änderung der Siebten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung vom 01.06.2021
Liebe Mitglieder,

ab Freitag, dem 3. Juni 2021 gilt entsprechend der "Neunten Verordnung zur Änderung der Siebten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung vom 01.06.2021.

Tennisanlage
Entsprechend § 12 (2) b) Zutrittsgewährung nur für Sportausübende, die asymptomatisch im Sinne von § 2 Nummer 1 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung sind.

Umkleiden
Entsprechend §12 (1) 4 "das verpflichtende Tragen einer medizinischen Maske durch alle Sportausübenden in den Umkleideräumen"

Nutzung der Tennishalle
§12 (1) Nutzung auf der Grundlage eines individuellen Hygienekonzeptes

1. die Steuerung und Beschränkung des Zutritts und des Aufenthalts von Personen (Festlegung PTC-Hygienekonzept max. 5 Personen pro Spielfeld, Nutzung nur nach vorheriger Absprache mit unserem Platzwart Thomas Sieke).

2. die Zutrittsgewährung nur für Sportausübende, die

a) einen Termin gebucht haben
b) asymptomatisch im Sinne von § 2 Nummer 1 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung sind und
c) negativ auf eine Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus getestet sind und einen auf sie ausgestellten Testnachweis nach § 2 Nummer 7 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung vorlegen; Schülerinnen und Schüler können, sofern sie nicht volljährig sind, als Nachweis eine von einem Sorgeberechtigten unterzeichnete Bescheinigung über das negative Ergebnis eines ohne fachliche Aufsicht durchgeführten PoC-Antigen-Tests zur Eigenanwendung (Selbsttest) vorlegen; die Pflicht zur Vorlage eines Testnachweises gilt nicht für Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr,

3. die Erfassung der Personendaten aller Sportausübenden in einem Kontaktnachweis nach § 1 Absatz 3 zum Zwecke der Kontaktnachverfolgung (ausliegende Listen am Hintereingang).

4. das verpflichtende Tragen einer medizinischen Maske durch alle Sportausübenden in den Umkleideräumen.

5. die Untersagung der gemeinsamen Ausübung von Kontaktsport mit mehr als 30 Personen.

6. den regelmäßigen Austausch der Raumluft durch Frischluft, insbesondere durch Stoßlüftung über Fenster.

Gastronomie
Bitte die Hinweise bzw. Regelungen unseres Pächters Jan Wienert in den gepachteten Mietflächen Gastronomie und Biergarten beachten.

Viel Spaß !

Mit sportlichen Grüßen

Euer Vorstand