Liebe Mitglieder,
die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidenten haben am 28.10.2020 weitreichende Einschränkungen - auch für den Sport - in Deutschland beschlossen.
Für das Land Brandenburg gilt ab Montag (02.11.2020) die hier als Anlage beigefügte SARS-CoV-2 Eindämmungsverordnung. Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 30.11.2020 außer Kraft.
Für das Tennisspiel als Individualsportart und damit den Betrieb auf unserer Tennisanlage (Tennishalle und Außenplätze) bedeutet dies, dass ab Montag, dem 2. November 2020
- ausschließlich Einzel (2 Personen je Tennisplatz) erlaubt sind,
- Ausnahme: es handelt sich ausschließlich um Personen aus einem Haushalt,
- die Umkleidekabinen entsprechend mit höchstens zwei Personen zu nutzen sind.
Für den Wettspielbetrieb hat der TVBB mitgeteilt, dass die Punktspiele vom 2.11. bis einschließlich 30.11.2020 nicht stattfinden.
Hier der den Sport betreffende Paragraph aus der SARS-CoV-2 Eindämmungsverordnung:
„ § 12 Sport
(1) Der Sportbetrieb auf und in allen Sportanlagen ist untersagt. Dies gilt insbesondere für Gymnastik-, Turn- und Sporthallen, Fitnessstudios, Tanzstudios, Tanzschulen, Bolzplätze, Skateranlagen und vergleichbare Einrichtungen.
(2) Absatz 1 gilt nicht für
- den Individualsport auf und in allen Sportanlagen allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts; die Ausübung von Kontaktsport mit Personen eines anderen Haushalts ist untersagt,
- den Schulbetrieb sowie für Lehrveranstaltungen in der Sportpraxis an Hochschulen,
- den Trainings- und Wettkampfbetrieb der Berufssportlerinnen und -sportler, der Bundesligateams sowie der Kaderathletinnen und -athleten der olympischen und paralympischen Sportarten an Bundes-, Landes- oder Olympiastützpunkten, der im Rahmen eines Nutzungs- und Hygienekonzeptes des jeweiligen Sportfachverbandes stattfindet."
Den gesamten Wortlaut könnt Ihr der Verordnung entnehmen.
Zudem gelten weiterhin die aktualisierten Abstands- und Hygieneregeln (siehe Aushänge).
Achtet auf Eure Gesundheit!
Der Vorstand